Die Teilrevision 2019 des kantonalen Steuergesetzes sieht die Anpassung ans Bundesrecht gemäss Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) vor. Kernstück der Vorlage bildet die Aufhebung der Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen. Künftig bezahlen alle Unternehmen gleich hohe Gewinnsteuern. Damit Uri sich im Steuerwettbewerb weiterhin behaupten kann, steht aus standortpolitischer Überlegung eine Senkung der effektiven Gewinnsteuerbelastung auf das schweizweit attraktive Niveau von 12.6 % im Vordergrund.
Anlässlich der Volksabstimmung vom 20. Oktober 2019 hat das Urner Volk mit einer sehr grossen Mehrheit von 70 % diese Vorlage gutgeheissen. Die Vorlage ist letztendlich ein Kompromiss, hinter den verschiedene Akteure gebracht werden mussten. Ich bin froh über dieses klare Verdikt und bin bestärkt, dass sich mein Einsatz für diese für Uri sehr wichtige Vorlage gelohnt hat. Diese Steuersenkung stärkt den Wirtschaftsstandort Uri und sichert gleichzeitig die bestehenden Arbeitsplätze!